Fragen und Antworten zu ihrer Gagenabrechnung
- Was ist adag?
- Wann erfolgt die Überweisung?
- Welche Statusnachweise müssen für die Abrechnung im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung als Komparse vorliegen?
- Welche Nachweise benötigen Nicht-EU-BürgerInnen?
- Welche Nachweise benötigen Neu-EU-BürgerInnen?
- Wer ist ArbeitnehmerIn?
- Wer ist Hausfrau/Hausmann?
- Wer ist SchülerIn?
- Wer ist StudentIn?
- Wer ist StudienbewerberIn?
- Wer ist Selbständige/r?
- Wer ist FreiberuflerIn?
- Wird man als PraktikantIn auf Lohnsteuerkarte abgerechnet?
- Kann für eine Tätigkeit als Komparse oder Darsteller eine Rechnung gestellt werden?
- Wie wird man als Arbeitslose/r oder Arbeitssuchende/r abgerechnet?
- Erstellt adag eine Bescheinigung über Nebeneinkommen (ALG 1) oder eine Einkommensbescheinigung (ALG 2)?
- Rechtliche Hinweise
- Was ist adag?
adag ist ein bundesweit tätiges Gagenabrechnungsunternehmen. - Wann erfolgt die Überweisung?
adag überweist die Gage innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Gagenscheins und aller erforderlichen Unterlagen. - Welche Statusnachweise müssen
für die Abrechnung im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung
als Komparse vorliegen?
- Kinder und SchülerInnen bis 15 Jahre: kein Statusnachweis
- ArbeitnehmerInnen, Beamte, Hausfrauen und -männer: kein Statusnachweis
- SchülerInnen ab 16 Jahre: einen gütigen Schülerausweis
- StudentInnen: eine gültige Immatrikulationsbescheinigung
- Selbständige: einen Gewerbeschein
- FreiberuflerInnen: eine Mitteilung des Finanzamts über die Steuernummer
- RentnerInnen: einen Rentenausweis
- Pensionäre: eine Pensionsbescheinigung
- StudienbewerberInnen: einen Nachweis über die Bewerbung an einer Hochschule
- Welche Nachweise benötigen Nicht-EU-BürgerInnen?
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung in Verbindung mit einem gültigen Pass. - Welche Nachweise benötigen Neu-EU-BürgerInnen?
Eine Freizügigkeitsbescheinigung und/oder eine EU-Arbeitserlaubnis brauchen Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien. - Wer ist ArbeitnehmerIn?
Arbeitnehmer ist jemand der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. Ein Minijob bis 400 Euro ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und impliziert somit nicht den Status Arbeitnehmer. Ein Midijob (Gleitzone) ab 400,01 Euro hingegen schon, da diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. - Wer ist Hausfrau/Hausmann?
Hausfrau bzw. Hausmann ist jemand, der verheiratet ist und dessen Ehepartner den Lebensunterhalt bestreitet oder jemand ist geschieden und bezieht vom ehemaligen Ehepartner Unterhalt. - Wer ist SchülerIn?
Schüler ist jemand der eine allgemeinbildende Schule besucht. Schüler unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn sie nur kurzfristig beschäftigt sind. - Wer ist StudentIn?
StudentIn ist jemand, der ordentlich an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben ist. Die Sozialversicherungsfreiheit für die kurzfristige Beschäftigung gilt für StudentInnen maximal bis zum 25. Fachsemester. Ab dem 26. Fachsemester ist eine Abrechnung auf Lohnsteuerkarte erforderlich. Weitere Ausnahmen:StudentInnen im Urlaubsemester oder StudentInnen eines Fernstudiums (ausgenommen Fernuniverstät Hagen) sind sozialversicherungspflichtig. Hier ist eine Abrechnung auf Lohnsteuerkarte erforderlich.
Doktoranden, die wegen des Promotionsstudiums weiter eingeschrieben sind, gehören nicht mehr zu den ordentlich Studierenden. Sie sind bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Auch hier ist eine Abrechnung auf Lohnsteuerkarte erforderlich. Dies gilt auch für HochschulassistentInnen mit abgeschlossenem Studium.
Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst sind sozialversicherungspflichtig, da der Vorbereitungsdienst nicht mehr während des Studiums ausgeübt wird. Sozalversicherungsfreiheit besteht nur dann, wenn der Vorbereitungsdienst innerhalb eines Beamtenverhältnisses ausgeübt wird.
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Wer ist StudienbewerberIn?
Studienbewerber ist jemand, der sich zwischen Schulabschluss und beabsichtigtem Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium befindet. - Wer ist Selbständige/r?
Selbständig im sozialversicherungrechtlichen Sinne ist jemand, der ein Gewerbe angemeldet hat und freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist. Bezieht jemand als Selbstständige/r ergänzend Alg2, Grundsicherung oder werden seitens der Agentur für Arbeit oder seitens anderer Behörden die Krankenkassenbeiträge auch nur teilweise bezahlt, wird man sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall ist eine Abrechnung auf Lohnsteuerkarte erforderlich. Der Status der Selbständigkeit gilt nur dann, wenn das angegebene Gewerbe als Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Wird die Selbstständigkeit als Nebenbeschäftigung ausgeübt, gilt der eigentliche sozialversicherungsrechtliche Status. - Wer ist FreiberuflerIn?
FreiberuflerIn im sozialversicherungrechtlichen Sinne ist jemand, der vom Finanzamt eine Steuernummer zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erhalten hat und freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, außer er ist bei der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Bezieht jemand als FreiberuflerIn ergänzend Alg2, Grundsicherung oder werden seitens der Agentur für Arbeit oder seitens anderer Behörden die Krankenkassenbeiträge auch nur teilweise bezahlt, wird man sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall ist eine Abrechnung auf Lohnsteuerkarte erforderlich. - Wird man als ein/e PraktikantIn auf Lohnsteuerkarte abgerechnet?
Wenn vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein Praktikum gegen Arbeitsentgelt durchgeführt wird, kann der/die PraktikantIn pauschal kurzfristig abgerechnet werden. Ein Praktikum ohne Arbeitsentgelt führt bei einer kurzfristigen Beschäftigung zur Sozialversicherungspflicht und muß in diesem Falle auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Diese Regelung lässt sich auf Praktika, die nicht mit einem Studium verbunden sind übertragen. - Kann für eine Tätigkeit als
Komparse oder Darsteller eine Rechnung gestellt werden?
Nein! Die Tätigkeit als Komparse oder Darsteller ist weisungsgebunden und daher keine Einnahme aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. - Wie wird man als Arbeitslose/r oder Arbeitssuchende/r abgerechnet?
Wird die Beschäftigung als Komparse berufsmäßig ausgeübt ist eine Abrechnung auf Lohnsteuerkarte erforderlich. Die Berufsmäßigkeit ist immer dann gegeben, wenn die Beschäftigung für den Betroffenen nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, sowie für arbeitssuchend gemeldete Personen. - Erstellt adag eine Bescheinigung über Nebeneinkommen (ALG 1) oder eine Einkommensbescheinigung (ALG 2)?
Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung über Nebeneinkommen (ALG 1) oder eine Einkommensbescheinigung (ALG 2) aus.Die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter den unten genannten Links. Bitte tragen Sie in diese Formulare Ihre persönlichen Daten ein und senden uns das vorausgefüllte Formular per e-Mail oder per Post mit einem frankierten Rückumschlag.Externe Links zur Arbeitsagentur zum Download der Formulare:
- Rechtliche Hinweise
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